Zahlungsverweigerung
- Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Schadenfall
- Vorwurf der Obliegenheitsverletzung
- Anzeigepflichtverletzung
- Vorwurf der grob fahrlässigen Beiführung eines Versicherungsfalls
- Nachweis des Versicherungsfalls
Wenn Ihre Versicherung nicht zahlen will, müssen Sie sich nicht damit zufrieden geben.
Wenn Ihre Versicherung nicht zahlen will, müssen Sie sich nicht damit zufrieden geben. Ich kläre Sie über Ihre Rechte auf:
Prüfung Ihres Anspruchs auf Zahlung
Einschätzung Ihrer Erfolgschancen
Ggf. Vertretung gegenüber dem Versicherer
Eine Beratung lohnt sich immer! Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf.
Wenn Ihre Versicherung nicht zahlen will, müssen Sie sich nicht damit zufrieden geben.
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Wenn Ihre Versicherung nicht zahlen will, müssen Sie sich nicht damit zufrieden geben. Ich kläre Sie über Ihre Rechte auf:
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Das Sekretariat ist wochentags ab 08:30 Uhr durchgehend besetzt.
Sie können in der Regel bereits am nächsten Tag vorbeikommen.
Ich kümmere mich schnell und engagiert um Ihren Fall.
Direkt anrufen und beraten lassen: (02261) 917 90 30
Thomas Wolff
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Vekehrsrecht
Expertise vom Fachanwalt
Aufgrund jahrelanger Bearbeitung von Fällen im Versicherungsrecht kenne ich mich mit der Thematik bestens aus und kenne die Strategien der Versicherer.
Vertrauensvolle Beratung
Mir ist klar, wie viel für Sie von Ihrem Fall abhängt. Daher lege ich Wert darauf, Ihnen vorab eine realistische Einschätzung zu geben. Auf Basis dieser Beratung entscheiden Sie, wie es weitergehen soll.
Flexible Terminvergabe
Rufen Sie uns gerne unverbindlich an. Bei Bedarf vereinbaren wir einen passenden und zeitnahen Termin.
Gerne können Sie mir auch eine Nachricht hinterlassen. Ich rufe Sie schnellstmöglich zurück!